Risikoanalysen/Gefährdungsbeurteilung

Risikoanalysen/Gefährdungsbeurteilung

Ein Muss für jeden Betrieb!

Jedes Unternehmen muss, sobald es einen Arbeitnehmer beschäftigt, eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation vorhalten. Diese Regelungen sind u.a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgeschrieben.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil der kontinuierlichen Sicherheitsarbeit und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sie ist durchzuführen und zu dokumentieren
  • vor Aufnahme der Tätigkeiten -
  • als anlassbezogene Erstbeurteilung an allen bestehenden Arbeitsplätzen
  • beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
  • vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels

Mit der Einführung der DIN EN 15288 „Sicherheit in Bädern“ im Jahr 2008 wurde im Rahmen eines Regelwerks die sicherheitstechnischen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Schwimmbädern standardisiert. Nicht nur die Festlegung der Organisation, sondern vielmehr eine systematische Erfassung von Gefahren, sowie deren Risikoeinschätzung ist zentrale Forderung dieser Normenreihe. Aus der Risikobewertung sind notwendige Schutzmaßnahmen und Notfallpläne abzuleiten und in entsprechenden Verfahrensanweisungen zu dokumentieren.

Die Risikoanalysen nach DIN EN 15288 Teil 1 als Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen fest, die bei Planung und Bau von klassifizierten Schwimmbädern zu berücksichtigen sind. Es richtet sich an Personen, die mit der Entwicklung, dem Bau, der Planung und dem Betrieb von klassifizierten Schwimmbädern betraut sind. Es bietet Hinweise zu den damit verbundenen Risiken, indem Merkmale festgelegt werden, die für eine sichere Umgebung erforderlich sind. Die Anforderungen dieses Dokuments gelten für alle neuen klassifizierten Schwimmbäder und – soweit anzuwenden – für die Sanierung von bestehenden klassifizierten Schwimmbädern.

Die Risikoanalysen nach DIN EN 15288 Teil 2 als Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen für den Betrieb von klassifizierten Schwimmbädern fest. Es richtet sich an Personen, die mit dem Betrieb und dem Management von klassifizierten Schwimmbädern betraut sind. Es bietet Hinweise zu den Risiken für Personal und Nutzer, die mit dem Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern verbunden sind, indem es die für die Sicherheit erforderlichen Vorkehrungen beschreibt.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eine Bewertung durch eine Risikoanalyse nach DIN EN 15288 an und erstellen Ihnen diese kompetent und zuverlässig. Des Weiteren bieten wir Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter an, welche ebenso in die Arbeitsschutzorganisation einfließen wie in der Praxis Anwendung findet.

Sprechen Sie uns an und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Herausforderung

In jedem Schwimmbad gibt es Gefährdungen für die Besucher und dem Personal - entscheidend ist das Erkennen und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen.

Prioritäten

In unseren Audits ermitteln wir potenzielle Gefährdungen und priorisieren diese, entsprechende Schutzmaßnahmen schlagen wir Ihnen vor.
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